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Sicherheitsdatenblatt

 

gemäss Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

 

Handelsname :

Biomer® Bioplastik

überarbeitet am :

8. April 2020

Version :

2,0


01.

Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung


 

Handelsname

 

Biomer®Polyesters



Verwendung des Stoffes / der Zubereitung

 

Plastikverarbetung


 

Hersteller/Lieferant

 

Biomer


 

Straße/Postfach

 

Am Park 2


 

Nat.-Kenn./PLZ/Ort

 

D-65824 Schwalbach


 

Kontaktstelle für technische Information

 

Urs J. Hänggi (Tel. +49/6196/524-7144)


 

Telefon / E-Mail


+49/6196/524-7144 / haenggi@biomer.de

 

Notfallauskunft

 



02.

Mögliche Gefahren


 

Gefahrenbezeichnung

 

keine

 

Zusätzliche Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt

keine



03.

Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen


 

 

Poly-((R-)3-hydroxybuttersäure)
H[-O-CH(CH3)CH2COO-]
nOH

CAS Nummer: 080181-31-3, 29435-48-1 und 26063-00-3 vermischt mit Verarbeitungshilfsmitteln und 2-35% Weichmachern (Zitronensäureester und/oder aliphatischen Polyestern)

 



 

Gefährliche Inhaltsstoffe


 

 

keine



 

Stoffe mit vorgeschriebenen EG-Grenzwerten


 

 

keine



04.

Erste-Hilfe-Maßnahmen


 

Allgemeine Hinweise

 

nicht toxisch


 

Nach Einatmen: entfällt



 

Nach Hautkontakt

 

Verbrennungen durch geschmolzenes Material mit Wasser kühlen; Arzt aufsuchen

Schmelze bleibt auf Haut kleben, Handschuhe tragen


 

Nach Augenkontakt entfällt



 

Nach Verschlucken entfällt



 

Hinweise für den Arzt: Keine Angaben verfügbar



05.

Maßnahmen zur Brandbekämpfung


 

Geeignete Löschmittel

 

Wasser, CO², Schaum


 

Ungeeignete Löschmittel


keine


 

Besondere Gefährdung durch den Stoff oder die Zubereitung selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase

 

Verbrennungsprodukte: CO2, Butyrolacton, Crotonsäure


 

Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

 

Atemschutz


 

Zusätzliche Hinweise

 

Verbrennungsprodukte sind biologisch abbaubar


06

Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung


 

Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen

 

keine


 

Umweltschutzmaßnahmen

 

keine


 

Verfahren zur Reinigung / Aufnahme

 

keine


 

Zusätzliche Hinweise

 

Biologisch abbaubar


07.

Handhabung und Lagerung


 

Hinweise zum sicheren Umgang

 

Trocken lagern, thermische Zersetzung vermeiden: darf nicht länger als 3 Minuten auf Temperaturen von >185°C erhitzt wer­den


 

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

 

Beim Verbrennen entstehen reizende Gase (Atemschutz)


 

Weitere Hinweise

 

keine


 

Angaben zu den Lagerbedingungen

 

keine besonderen Bedingungen, trocken lagern


 

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

 

keine



 

Lagerklasse VCI :


nicht relevant


 

Bestimmte Verwendungen

 

Bioplastik zur Verarbeitung im Spritzguss und in der Extrusion. Produzierte Teile vor allem für Verlust im Umweltbereich


08.

Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung


 

Grenzwerte für die Exposition am Arbeitsplatz und/oder biologische Grenzwerte


Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) Deutschland


 

entfällt



 

Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte der Europäischen Union


 

entfällt


 

Begrenzung und Überwachung der Exposition


 

entfällt


 

Persönliche Schutzausrüstung

 

entfällt


 

Atemschutz

 

Nur im Brandfall

 


 

Handschutz

 


entfällt



 

Augenschutz

 

entfällt


 

Körperschutz

 

entfällt


 

Angaben zur Arbeitshygiene

 

entfällt


 

Umweltschutzmaßnahmen

 

entfällt, bologisch abbaubar


09.

Physikalische und chemische Eigenschaften


 

Erscheinungsbild

 

Aggregatzustand:

Granulat

Farbe :

beige

Geruch :



 

Sicherheitsrelevante Daten



Explosionsgefahr:

entfällt

Untere Explosionsgrenze :

-





Obere Explosionsgrenze :

-





Dampfdruck :

-





Dichte :

(20°C)

ca.


1,3 g/ml

ISO 2811-1


Auslaufzeit :

-






Wasserlöslichkeit:

entfällt






pH-Wert:

entfällt






Siedepunkt/-bereich :

entfällt






Flammpunkt :

entfällt






Zündtemperatur :

entfällt









10.

Stabilität und Reaktivität


 

Zu vermeidende Bedingungen

 



 

Zu vermeidende Stoffe

 

Bei bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gefährlichen Reaktionen zu erwarten.

Kontakt mit starken Oxidationsmitteln, Alkalimetallen, Säuren vermeiden.


 

Gefährliche Zersetzungsprodukte

 

Beim Verbrennen: CO2, Butyrolacton, Crotonsäure


11

Toxikologische Angaben


 

nicht toxisch, nicht irritierend


 

Toxikologische Prüfungen

 

keine


 

Erfahrungen aus der Praxis

 

keine


 

Angaben zu den Inhaltsstoffen

 



12.

Umweltsbezogene Angaben


 

Ökotoxizität




Fischtoxizität:
entfällt


Aquatische Invertebraten:
entfällt



Wasserpflanzen:
entfällt



 

Mobilität

 

entfällt


 

Persistenz und Abbaubarkeit

 

wird biologisch abgebaut


 

Bioakkumulationspotential

 

entfällt


 

Ergebnis der Ermittlung der PBT-Eigenschaften


keine Daten vorhanden



 

Andere schädliche Wirkungen

 

keine Daten vorhanden



13.

Hinweise zur Entsorgung


 

Stoff / Zubereitung


 

Wiederverwertung, Kompostierung oder Verbrennung


 

Empfehlung

 

wie Plastik oder Bioplastik (Kompostierung) behandeln


 

Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)

 

020104

200108


Verpackung

Verunreinigte Verpackung


entfällt





14.

Angaben zum Transport


 

Landtransport ADR/RID

fällt nicht unter Gefahrgut


 

Klassifizierung

 

Klasse :  

 

Gefahrnummer :  

 

 

UN-Nummer:  


Klassifizierungscode :  

 

 


 

Bezeichnung des Gutes

 



 

Gefahrauslöser

 



 

Verpackung

 

Verpackungsgruppe :


Gefahrzettel :

fällt nicht unter Gefahrgut




Begrenzte Menge:




 

Seeschiffstransport IMDG/GGVSee

fällt nicht unter Gefahrgut


 

Klassifizierung

 

IMDG-Code :  

 

EmS:


 

UN-Nummer :  

 

Marine Pollutant:  


 


 

Bezeichnung des Gutes

 



 

Gefahrauslöser

 



 

Verpackung

 

Verpackungsgruppe :


Gefahrzettel :



 

Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR

fällt nicht unter Gefahrgut


 

Klassifizierung

 

Klasse :  


 

 

 

UN-Nummer :  


 

 

 


 

Bezeichnung des Gutes




 

Gefahrauslöser




 

Verpackung

 

Verpackungsgruppe :


Gefahrzettel :



15.

Rechtsvorschriften


 

Stoffsicherheitsbeurteilung

 

Sicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Zubereitung wurden nicht durchgeführt.




 

Kennzeichnung nach EG-Richtlinie entfällt


 

Kennbuchstabe/n und Gefahrenbezeichnung/en des Produkts entfällt


 



 

Gefahrenbestimmende Komponente für die Etikettierung entfällt



 

EU-Vorschriften entfällt


 

Nationale Vorschriften entfällt



 

Wassergefährdungsklasse entfällt


 

Technische Anleitung Luft (TA-Luft) entfällt


 

Störfallverordnung (12. BImSchV)


 

Lösemittelverordnung (31. BImSchV) entfällt


 

Beschäftigungsbeschränkungen entfällt


16.

Sonstige Angaben


 

Mitgeltende EG-Richtlinien entfällt


 

Vom Hersteller empfohlene Verwendungsbeschränkung

 

entfällt



 

Sonstige Hinweise entfällt


 

Änderungen gegenüber der letzten Fassung

 

keine


 

Datenblatt ausstellender Bereich

 

Biomer